Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Seilflechter Tauwerk GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten für alle Verträge über Prüf-, Wartungs-, Reparatur- und Montageleistungen sowie über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer im Rahmen des Leistungsangebots „Prüfring“ abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers dar, sondern dient der Information und der Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, per Telefon oder schriftlich stellen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden auf dieser Grundlage ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

2.3 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.4 Die Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können.

3) Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Prüfleistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie den einschlägigen Normen durchgeführt.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die zu prüfenden Arbeitsmittel und Anlagen zum vereinbarten Termin zugänglich, gereinigt und, soweit erforderlich, außer Betrieb genommen sind, und dass die für die Prüfung notwendigen Unterlagen (z. B. Betriebsanleitungen, vorherige Prüfbücher) zur Verfügung stehen.

3.3 Die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Betrieb der Arbeitsmittel, insbesondere nach der Betriebssicherheitsverordnung, bleibt von der Beauftragung des Auftragnehmers unberührt.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern handelt es sich um Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Fahrt-, Liefer- und Versandkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

4.2 Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

5) Eigentumsvorbehalt

Tritt der Auftragnehmer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

6) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

6.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,

  • hat der Auftragnehmer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Mängelrechte ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

6.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

6.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

6.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

7) Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Handelt der Kunde als Verbraucher mit Sitz in Deutschland oder als Unternehmer, gelten folgende Haftungsbeschränkungen: Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet.

7.3 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

9) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

10) Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 23.09.2026