1. Für sämtliche Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen und haben anders lautende Einkaufsbedingungen, wenn dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt sind, keine Gültigkeit.
  2. Auf Abruf bestellte Ware ist innerhalb von 3 Monaten abzunehmen, falls keine abweichende Vereinbarung vorliegt. Vereinbarte Liefertermine sind abhängig von geordneten Arbeitsmarkt- und Betriebsverhältnissen sowie von rechtzeitiger und glücklicher Ankunft der Roh- und Hilfsstoffe. Wegen Lieferungsverzug und Lieferungsunmöglichkeit wird kein Schadenersatz geleistet. Der Käufer kann in diesen Fällen erst vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen gestellt hat. Bei Material- und Arbeitermangel, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, auch in dritten Betrieben, Lieferungsverzug und Lieferungsunmöglichkeit der Vorlieferanten, Aufruhr, Krieg und behördlichen Maßnahmen sowie jedem sonstigen Eingriff höherer Gewalt ist die Lieferfirma von ihrer Leistungspflicht entbunden.
  3. Die Lieferfirma wählt eine sachgemäße Verpackungsart. Sie haftet aber nicht für Transportbeschädigungen.
  4. Die Ware reist stets auf Gefahr des Käufers.
  5. Wegen Abweichungen der Ware, die durch die Natur des Rohstoffes bedingt sind, kann der Käufer keine Rechte gegen die Lieferfirma geltend machen. Die für die Stärken, Metergewichte und Bruchfestigkeiten angegebenen Nennwerte können 10 % nach oben und nach unten abweichen.
  6. Mangelhafte Ware ist innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu beanstanden. Begründete Beanstandungen berechtigen zum Umtausch der Ware. Der Käufer ist nicht befugt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und fällige Gegenleistungen zurückzuhalten.
  7. Für den Rechnungsbetrag sind die von der Lieferfirma ermittelten Abgangsgewichte, Meter und Stückzahlen maßgebend.
  8. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstig oder erhält die Lieferfirma über diese eine nach ihrer Entscheidung ungenügende Auskunft oder erscheint ihr überhaupt die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft oder erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht, so ist die Lieferfirma berechtigt, Vorauszahlung oder vorherige Sicherstellung des Kaufpreises für Lieferungen aus allen laufenden Verträgen zu beanspruchen. Die Lieferfirma kann in diesen Fällen, vorbehaltlich aller sonstigen Rechte, von den Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
  9. Kaufpreisforderungen werden sofort fällig – auch wenn Wechsel gegeben worden sind – bei Annahmeverweigerung der Ware, Ablehnung geforderter Akzepte, Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften, Veräußerung des Geschäftes oder wesentlicher Vermögensteile sowie Zahlungseinstellung.
  10. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die Lieferfirma selbst und spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Für verspätet eingehende Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % für jeden angefangenen Monat berechnet. Ferner entstehen Kosten und Spesen.
  11. Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleistet.
  1. Bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Nebenforderungen und bis zu Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Lieferfirma. Soweit der Käufer kraft Gesetzes durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Eigentum bzw. Miteigentum an der Ware erhalten soll, gilt als vereinbart, dass die Lieferfirma im Zeitpunkt des Eigentumserwerbs des Käufers an dem neuen Gegenstand wieder Eigentum bzw. Miteigentum erwirbt.
  2. Hierbei übernimmt der Käufer die Verpflichtung, die Ware unentgeltlich und ordnungsgemäß zu verwahren. Sofern sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Käufer hiermit seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten an die Lieferfirma ab. Nicht voll bezahlte Ware darf der Käufer nur im Rahme eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Diese Befugnis endet mit der Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers ein Konkursverfahren, Insolvenzverfahren oder das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer tritt für den Fall, dass er nicht voll bezahlte Ware veräußert, bis zur Tilgung aller Ansprüche der Lieferfirma die ihm gegen den Abnehmer zustehende Forderung mit allen Nebenforderungen an die Lieferfirma ab. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der nicht voll bezahlten Ware bzw. der abgetretenen Forderung ist unzulässig. Auf Wunsch der Lieferfirma hat der Käufer unverzüglich seinen Schuldner sowie den Forderungsbetrag namhaft zu machen, den Schuldner von dem Forderungsübergang zu unterrichten und ihn zur Zahlung ausschließlich an die Lieferfirma aufzufordern. Die Lieferfirma behält sich vor, ihrerseits den Schuldner des Käufers von dem Forderungsübergang zu benachrichtigen und Zahlung an sich zu verlangen. Die Lieferfirma wird die abgetretene Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Von Pfändungen ist die Lieferfirma unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. Die Lieferfirma behält sich das Recht vor, die in ihrem Eigentum stehende Ware – insbesondere in den Fällen der Ziffern 8 und 9 – wieder in ihren Besitz zu nehmen.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
  2. Preise freibleibend, Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, Mindestauftragswert 150,– Euro.
  3. Ab 500,– Euro Warenwert ohne MwSt. frei Haus innerhalb Deutschlands. Unter 500,– Euro ohne MwSt. unfrei ab Werk.
  4. Alle Produkte aus Metall oder Holz ab Werk.
  5. Rückgabe
Ordnungsgemäß bestellte, gelieferte und mangelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern dem Abnehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, kann Ware nur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zurückgenommen werden. Ist dies der Fall und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift in nach billigem Ermessen von uns bestimmter Höhe erteilt. Als pauschalen Abzug berechnen wir mindestens 20 % des Nettowertes der Ware als Wiedereinlagerungsgebühren. Rücksendungen sind stets frachtfrei und ggf. verzollt an uns zu liefern.
  1. Verpackungskosten
bei Paket-Versand:bis 3,0 kg2,50 €
bis 31,5 kg5,50 €
bei Paletten-Versand:9,50 €
  1. Scheibenspulen sind Pfandspulen und können an uns frei Haus zur Gutschrift zurückgeschickt werden:
Artikel-Nr.Seil-Øper Spule
9900010 – 4 mm 0,75 €
9900025 – 6 mm 1,00 €
9900038 – 12 mm 1,30 €
99000414 – 16 mm 3,30 €
990005für Niro-Drahtseile 5,00 €
Mindermengenaufschläge bei abweichenden Standardlängen. (Liefermöglichkeit vorbehalten)
Seil-Øbis 14 mmab 16 mm
bis 100 Meter30 %20 %
ab 100 Meter15 %10 %
Die Preise gelten bei Abnahme von Originalspulen. Spulenlänge wie im Katalog angegeben. Bei farbigen Leinen bitte den Farb-Code oder die Farbe mit angeben.  

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